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Ausbildungsstelle in der Tasche – Verhaltensknigge für den erfolgreichen Start

Jugendliche, die ihren Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, können eigentlich im Grunde genommen äußerst stolz auf sich sein. Haben sie doch nun die erste Hürde für den Start in ein erfolgreiches Berufsleben genommen. Sie haben nun zumindest für die kommenden Jahre eine Zukunftsperspektive und können ein Erfolgserlebnis für sich verbuchen. Immerhin haben sie sich gegen - oft nicht wenige - Mitbewerber durchgesetzt. Auf diesen Lorbeeren dürfen sie sich jedoch keinesfalls ausruhen. Denn nun geht es darum, dass sie den guten Eindruck, den sie beim Vorstellungsgespräch gemacht haben, aufrechterhalten und wenn möglich sogar festigen.

Beim Einstieg ins Berufsleben sollten sie allerdings diese zehn Regeln beachten:

Ausbildungsknigge: Tipps für den Berufseinstieg für Jugendliche
Ausbildungsknigge: Tipps für den Berufseinstieg für Jugendliche | ©: AOK Hessen

  1. Nicht vergessen - die Dokumente:

    Die Jugendlichen dürfen keinesfalls alle wichtigen Dokumente und Informationen an ihrem ersten Arbeitstag vergessen. Dazu gehören beispielsweise Steuernummer, der Sozialversicherungsausweis und die Mitgliedsnummer der Krankenkasse. Üblicherweise werden sie dazu ohnehin von ihrem Arbeitgeber im Vorfeld aufgefordert.

  2. Gepflegtes Erscheinen ist ein Muss:

    Für das Vorstellungsgespräch war ein gepflegtes Erscheinungsbild eigentlich ohnehin klar. Doch das gilt nun auch für den Arbeitsalltag. Auch Auszubildende haben in der branchenüblichen Kleidung zu erscheinen - vor allem sollte diese sauber und ohne Löcher sein. Während in einigen Branchen eine gepflegte Jeans absolut branchenüblich ist, ist in anderen Branchen ein Anzug gefragt. Jugendliche, die sich bezüglich der Kleiderordnung nicht ganz sicher sind, können sich im Vorfeld natürlich höflich beim Arbeitgeber erkundigen.

  3. Pünktlich sein:

    Die Jugendlichen sollten sich bereits vorher informieren, wann der übliche Arbeitsbeginn ist oder zumindest, wann ihr Erscheinen erwartet wird. Denn unter Umständen gibt es im Unternehmen Gleitzeiten und im Lauf der ersten Tage wird vereinbart, von wann bis wann täglich gearbeitet wird.

  4. Höflichkeit ist gefragt:

    Üblicherweise werden die neuen Mitarbeiter am ersten Arbeitstag ihren Kollegen und Vorgesetzten vorgestellt. Die Auszubildenden sollten darauf achten, jeden anderen Mitarbeiter mit einem angenehmen Händedruck zu begrüßen und dabei zu lächeln. Der Auszubildende sollte den Vorgesetzten, aber auch den Kollegen gegenüber beim Sie bleiben. Duzen sollte er sie erst, wenn diese es ihm anbieten.

  5. Die Namen Merken:

    Grundsätzlich gilt es als Zeichen der Wertschätzung, sein Gegenüber namentlich anzusprechen. Natürlich wird dem neuen Mitarbeiter eine Schonfrist von einigen Tagen eingeräumt, weil es nur natürlich ist, dass er sich in der Aufregung des ersten Arbeitstages nicht merken kann, welcher Name zu welchem Gesicht gehört.

  6. Interesse bekunden:

    Vom Arbeitgeber wird es grundsätzlich gern gesehen, wenn die Auszubildenden Eigeninitiative entwickeln und nachfragen. Denn damit zeigen sie, dass sie wirklich Interesse an ihrem Arbeitsplatz haben und ernstgemeintes Engagement an den Tag legen. In puncto Eigeninitiative sollten die Auszubildenden aber doch etwas dezent bleiben. Wollen sie eine neue Arbeit übernehmen, muss das natürlich mit dem Vorgesetzten abgestimmt sein.

  7. Die Weisungen befolgen:

    Gegenüber dem Auszubildenden ist der Vorgesetzte auch rein rechtlich weisungsbefugt. Zwar geht es dabei in vielen Fällen in erster Linie um die Sicherheit, der Vorgesetzte kann den Auszubildenden aber auch mit Aufgaben betreuen, welche diesem sinnlos erscheinen. Auch daher rührt der Spruch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre", der in früheren Jahren gern zitiert wurde.

  8. Unentschuldigtes Fehlen:

    ein Tabu: Auszubildende, die unentschuldigt fehlen, können im schlimmsten Fall gekündigt werden. Das Zuspätkommen oder Schwänzen einzelner Stunden mag in der Schule zwar noch toleriert worden sein. Doch im Berufsleben geht es auch darum, dass sich die Kollegen aufeinander verlassen können müssen.

  9. Private Telefonate und Surfen im Internet verboten:

    Das gilt zumindest während der Arbeitszeit. In der Mittagspause drücken viele Arbeitgeber ein Auge zu, wenn die Auszubildenden vorher gefragt haben, ob sie den PC dafür nutzen dürfen.

  10. Kein Kaugummi während der Arbeitszeit:

    Das Kaugummi kauen ist während der Arbeitszeit tabu, weil das sowohl Kollegen als auch Kunden als unhöflich empfinden.

Quellenhinweis & weitere Tipps zum Thema Beruf & Karriere finden Sie hier

Umsetzung für die Jugendarbeit

Verhaltensknigge mit den Jugendlichen durchspielen

Wer eine Jugendgruppe mit Jugendlichen hat, die gerade auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder bereits einen Ausbildungsplatz haben und demnächst mit der Ausbildung beginnen, können diese Punkte sehr gut durchgesprochen werden.

Fragen:

  • Warum sind die jeweiligen Punkte wichtig?

  • Was für einen Eindruck entsteht bei den zukünftigen Kollegen/Kolleginnen bzw. Chefs, wenn man sich nicht ein wenig an die „Etikette“ hält?

  • Welche Rückschlüsse können ggf. gezogen werden, wie es mit Deinem Engagement, Kundenfreundlichkeit oder sozialem Verhalten steht?

Anspiel:

Ihr könntet mit den Jugendlichen die oben genannten Punkte einmal durchspielen. Einmal auf die Art & Weise, wie man sich auf keinen Fall verhalten soll (das fällt den Jugendlichen sicher gaaaanz leicht in einem Anspiel umzusetzen), und einmal in der Version, wie es vorbildlich wäre.

Ich denke es ist wichtig, bei den Jugendlichen ein Gespür und die Bedeutung des eigenen (oft unbewussten) Verhaltens im sozialen Umfeld zu entwickeln.


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