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Hausratversicherung für Vereinsräume / Vereinshäuser

Vereinsräume sind in versicherungstechnischer Hinsicht ein heikles Thema. Schließlich handelt es sich hierbei um Räumlichkeiten, die stets von mehreren, wechselnden Personen betreten und genutzt werden, wodurch das Gefahrenpotential deutlich steigt. Wie oft konnte man schon in der Zeitung lesen, dass Vereinsheime abgebrannt sind, weil ein Mitglied vergessen hat, beispielsweise den Herd auszumachen oder eine Kerze zu löschen. Genau da liegt das Dilemma bei Räumen, die von einer größeren Gruppe statt von wenigen Personen privat genutzt werden. Oftmals fühlt sich keiner für die Sicherheit zuständig, bzw. jeder vertraut darauf, dass sich schon andere darum kümmern werden.

Aus diesem Grund sollte ein Vereinsraum / Vereinsheim gut versichert sein. Neben der obligatorischen Gebäudeversicherung spielt auch die Hausratversicherung eine große Rolle. Doch wofür ist diese Versicherungsform genau zuständig?

Eine Hausratversicherung deckt alle Schäden an nicht ortsfesten Gegenständen im Haus ab. Dazu zählen beispielsweise Möbel, elektronische Geräte, Geschirr, lose Teppiche, Bilder und vieles mehr. Unter ortsfesten Gegenständen versteht man dagegen Fenster, Türen, Treppen, fest verlegte Böden – eben alles, das nicht ohne entsprechende Demontagearbeiten mitgenommen werden kann. Solche ortsfesten Gegenstände sind zumeist in der Gebäudeversicherung enthalten, die Hausratversicherung ist für sie nicht zuständig.

Worauf sollte beim Abschluss einer Hausratversicherung für Vereinsräume oder Vereinsheime geachtet werden?

Wichtig zu wissen ist, dass die meisten herkömmlichen Hausratversicherungen nur für privat genutzte Räumlichkeiten gelten. Nun stellt die Nutzung als Vereinsheim grundsätzlich zwar keine gewerbliche Nutzung dar, als privat geht sie aber auch nicht wirklich durch. Es handelt sich hierbei also um einen Sonderfall, für den die meisten Versicherer ein eigenes Modell für die Hausratversicherung anbieten. In diesen Modellen sind dann wichtige Punkte wie die gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten durch alle Vereinsmitglieder u. ä. enthalten. Auch wertvolles Vereinsequipment wie Sportgeräte ist in der Regel in der Police eingeschlossen.

Achtung: Für gewisse Vereine gilt auch die beschriebene Spezialform einer Hausratversicherung nicht – z. B. für Hundesportvereine, Tierschutzvereine etc. Da hier die Risiken für den Versicherer wesentlich höher angesiedelt sind, können solche Vereine eine Hausratversicherung meist nur als Individualversicherung abschließen. Der Versicherungsumfang wird dabei auf den jeweiligen Einzelfall individuell zugeschnitten. Dass eine solche Individual-Hausratversicherung recht teuer ist, wird sich jeder denken können.

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