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Aufsichtspflicht und Baderegeln beim Baden mit einer Jugendgruppe

Beim Baden mit einer Jugendgruppe im Meer, Fluß oder See, aber auch im Freibad und Hallenbad sind ein paar Baderegeln zu beachten.

Das Baden am Meer ist je nach Strömungen sehr gefährlich.
Das Baden am Meer ist je nach Strömungen und Wellengang sehr gefährlich.
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Übermut lassen Gefahren oft außer acht.
Übermut lassen Gefahren oft außer acht.
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Was gibt es Schöneres, als im Somme mit der gesamten Jugendgruppe baden zu gehen? Ob im Schwimmbad, am Badesee oder im Fluss – gerade bei heißen Temperaturen ist Baden eine wundervolle Erfrischung und macht allen viel Spaß!

Allerdings hat der Gruppenleiter meist viel zu tun, um alle im Auge zu behalten und Gefahren möglichst schon im Vorhinein zu erkennen. Doch um welche Gefahren geht es hier überhaupt?


Baden am See: ruhiges Gewässer und trotzdem muss man seiner Aufsichtspflicht nachkommen.
Baden am See: ruhiges Gewässer und trotzdem muss man seiner
Aufsichtspflicht nachkommen. | ©: www.praxis-jugendarbeit.de

Die Gefahrenquellen beim Baden

Gefahren lauern beim Baden an vielen Stellen, sowohl durch das Wasser selbst als auch durch den Übermut der Kinder und Jugendlichen, der insbesondere in der Gruppe besonders stark zutage tritt.

Schauen wir uns zunächst die Gefahren an, die vom Wasser ausgehen. Grundsätzlich ist die Gruppe hier in einem Schwimmbad – egal ob Hallen- oder Freibad – sicherer unterwegs als beim Baden im See, am Meer oder gar am Fluss. Bei Seen und Flüssen ist insbesondere auf Untiefen und Strömungen zu achten.

Beispiel Baggersee: Gerade hier fällt der Boden oftmals in direkter Nähe zum Ufer steil ab. Wer noch kein guter und geübter Schwimmer ist, kann dadurch in ernste Schwierigkeiten kommen, wenn plötzlich der Boden unter den Füßen fehlt. Hier kann es hilfreich sein, zunächst einen Ortskundigen über die Beschaffenheit des Bodens im See zu fragen.

Beim Baden in Flüssen ist es eher die Strömung, die gefährlich werden kann. Auch hier trifft es vor allem wenig trainierte Schwimmer, denen die richtige Technik fehlt, um der Strömung zu trotzen. Meist sind die zum Baden geeigneten Bereich deutlich gekennzeichnet. Der Gruppenleiter sollte darauf achten, dass auch nur diese genutzt werden.

In Schwimmbädern hingegen gilt es vor allem, die Jugendlichen in der Masse der Besucher im Auge zu behalten. Gerade im Sommer, wenn die Bäder überfüllt sind, kann sich das für den Gruppenleiter als schwierige Aufgabe erweisen. Gefährlich wird es vor allem, wenn Einzelne im Übermut vom Beckenrand springen und dabei im Wasser befindliche Menschen treffen. Daher ist das Springen in Hallen- und Freibädern meist nur an wenigen Stellen erlaubt. Die Jugendlichen sollten unbedingt dazu angehalten werden, diese Regeln zu beachten.

Mutprobe Felsensprung: die Gefahren liegen beim Hochklettern, aber auch beim Springen in zu flaches Wasser.
Mutprobe Felsensprung: die Gefahren liegen beim
Hochklettern, aber auch beim Springen in zu flaches
Wasser. | ©: www.praxis-jugendarbeit.de

Da Jugendliche gerne ins Wasser springen sind natürlich auch Sprünge von einer Brücke oder hohen Felsen eine Herausforderung. Doch hier können die Gefahren unter Wasser lauern. Entweder durch Brückenverstrebungen, alte Holzpfähle, die sich unsichtbar unter Wasser befinden, oder Felsen, die doch nicht tief genug im Wasser liegen. Bei Felsensprüngen stellt schon das Hochklettern zum Absprungpunkt eine Gefahr dar, denn das Kind / der Jugendliche könnte abstürzen, da meist barfüßig, oder mit Badelatschen der Fels erklommen wird.

Bei Sturm oder hohem Wellengang sollte keine Jugendgruppe am Meer ins Wasser gehen. Bei aufziehendem Gewitter absolut nicht baden gehen, denn selbst wenn das Gewitter noch etwas entfernt ist kann Wasser bei einem Blitzeinschlag den elektrischen Einschlag transportieren. Auch sollte man sich weit entfernt von Wasser halten, denn Wasser zieht den Blitzeinschlag an.

Die Selbstüberschätzung stellt auch eine Gefahr dar, die nicht zu unterschätzen ist. Oft wird nicht bedacht, dass man wenn man ins Meer hinausschwimmt auch wieder zurück ans Ufer schwimmen muss. Kommen nun noch Unterströmungen hinzu, oder bei einsetzender Ebbe ein Sog hinaus aufs Meer, dann kann das Zurückschwimmen die doppelte und dreifache Anstrengung kosten. Selbst manch geübtem Schwimmer wurde dies zum Verhängnis.

Die rechtliche Seite

Flaches Wasser, aber auch tiefes Wasser, oder ein Wehr können Gefahren darstellen.
Flaches Wasser, aber auch tiefes Wasser, oder ein Wehr können Gefahren darstellen.
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Grundsätzlich gilt: Dem Gruppenleiter obliegt eine Aufsichtspflicht, die er unter keinen Umständen vernachlässigen darf. Eigene Interessen sind somit stets hinten anzustellen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Es sollte von den Eltern eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden, dass das Kind allein und ohne Aufsicht baden gehen darf (auch wenn es in der Gruppe beaufsichtigt wird).

  • Vor dem Baden ist zu klären, welche Kinder zu den Nichtschwimmern gehören und wer bereits gut schwimmen kann.

  • Ebenfalls vor dem Baden sind die Jugendlichen über die geltenden Baderegeln zu informieren.

  • Es ist ein Erste-Hilfe-Set mitzuführen, mit dem bei kleineren Verletzungen schnell Abhilfe geschaffen werden kann.

  • Um haftungsrechtliche Risiken auszuschließen, muss der Gruppenleiter bei körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Jugendlichen sofort einschreiten.

Ein Sprung in unbekanntes Wasser - gerade unter Brücken oder Stegen - kann gefährlich sein.
Ein Sprung in unbekanntes Wasser - gerade unter Brücken oder Stegen -
kann gefährlich sein. | ©: www.praxis-jugendarbeit.de

Weitere Regeln & Tipps

Für den Gruppenleiter ist das Baden mit einer Jugendgruppe oft mit recht großem Stress verbunden. Um es sich etwas leichter zu machen, kann es sinnvoll sein, einen der Gruppenteilnehmer zum „Verbündeten“ zu machen und ihm einige Aufgaben – insbesondere was das Aufpassen angehet – zu übertragen. Die rechtliche Aufsichtspflicht bleibt dabei selbstverständlich beim Gruppenleiter. Ab einer gewissen Gruppengröße sollten in jedem Fall mehrere offizielle Aufsichtspersonen involviert werden.

Um bei großen Gruppen die Übersicht zu behalten, sollte die Gruppe in mehrere Untergruppen eingeteilt werden, die dann nacheinander baden. Ein guter Tipp ist zudem, bei Schwimmbädern und Badeseen mit Aufsicht durch einen Bademeister, die Gruppe im Vorfeld bei diesem anzumelden. So kann auch er ein besonderes Auge auf die Teilnehmer werfen.

Beim Baden am See oder Meer Baderegeln und Aufsichtspflicht beachten - Bild Nr. 35258731
Beim Baden am See oder Meer Baderegeln und Aufsichtspflicht beachten
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Diese allgemein bekannten Tipps sind ebenfalls noch zu beachten:

  • Bevor es ins Wasser geht sollte man sich zuvor abkühlen und nicht erhitzt ins Wasser springen. Der Temperaturunterschied kann zu einem Kälteschock und zu einem Kreislaufkollaps führen.

  • Nicht mit vollem Magen, d.h. nach dem Essen Baden gehen, sondern erst nach einer Verdauungsphase.

  • Nicht zu lange im Wasser bleiben, sondern rechtzeitig wieder raus, bevor der Körper zu unterkühlen anfängt. Blaue Lippen und bibbernde Kinder sind ein Alarmzeichen. Ist der Körper unterkühlt lässt auch die Schwimmkraft nach bzw. kann es zu Krämpfen kommen.

Fazit: Eine gute Organisation ist das Wichtigste!

Das Abenteuer „Baden“ mit der Jugendgruppe fängt für den Gruppenleiter bereits weit vorher an. Er sollte unbedingt die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle so weit wie möglich auszuschließen. Dazu gehören sowohl das Aufstellen von entsprechenden Regeln als auch das Einbinden weiterer Personen, etwa den Bademeister. So gerüstet, kann der Badespaß für alle Beteiligten beginnen!

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