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Recht und Gesetz | ©: Q.pictures - pixelio
Recht haben und Recht bekommen ist eine der Erkenntnisse, die jeder machen kann, wenn er sich vor Gericht befindet. Und jeder denkt "ich bin im Recht". Klar es ist immer eine "Interogation der Perspektive" und manchmal nichts anderes wie auch das Zurechtlegen einer "eigenen Rechtsauffassung". Hinzu kommt, dass von Fall zu Fall oftmals anders entschieden werden kann, weil es da und dort doch kleine und gerade deshalb auch wichtige Unterschiede zu berücksichtigen gibt. Also recht kompliziert und von daher auch für viele Jugendleiter einfach ein Thema, mit welchem man sich nicht so gerne beschäftigt.
Auf Freizeiten mit zig-Kindern gibt es hunderte von Entscheidungen. Es wird so manche kritische Situation geben und es werden Entscheidungen notwendig sein, wo sich jeder Jugendleiter, jede Jugendleiterin so richtig unbeliebt machen kann.
Und ob eine Entscheidung richtig war? Hinterher ist man immer klüger!
Mit einem normalen Maß an gesundem Menschenverstand und auch dem Mut, einmal eine Aktion abzubrechen oder gleich zu lassen, braucht keiner aus Angst vor falschen Entscheidungen auf die Jugendarbeit von vornherein verzichten. Trotzdem die Gerichte z.T. unterschiedlich urteilen, muss der Gruppenleiter aber nicht die Angst haben "mit einem Bein im Gefängnis" zu stehen, denn auch die Gerichte sind durchaus in der Lage die pädagogische Praxis zu erfassen und zu berücksichtigen.
Sicherheit und Unversehrtheit geht über alles, Inhalte und Programmversprechen sind dann zweitrangig. Es wäre ein Alptraum, wenn etwas ernsthaftes passieren würde und da wäre es nur ein schwacher Trost, wenn ein rechtlich einwandfreies Verhalten nachgewiesen werden kann.
Gerade weil etwas schief gehen kann und gerade weil man sich als Jugendleiter oftmals auf einer Gratwanderung befindet, ist es gut, wenn man die rechtliche Seite und den "Spielraum" mit den rechtlichen Vorschriften kennt.
Und: "Nicht wissen, schützt nicht vor Strafe!"
Ein gesunder Menschenverstand hat sich bewährt und folgende Punkte:
Auf den nun folgenden Seiten werden zunächst einmal die "Vertragsverhältnisse" geklärt. Auch wenn nichts Schriftliches existiert, kommen so manche Pflichten auch stillschweigend auf Dich als Jugendleiter zu.
Eine wichtige Pflicht ist auf jeden Fall die Aufsichtspflicht. Wie Du Deiner Aufsichtspflicht nachkommen kannst und was es zu beachten gibt findest Du hier.
Auch auf das Sexualstrafrecht wird eingegangen. Es stellt sozusagen eine Teildisziplin innerhalb der Aufsichtspflicht da. Und es geht darum "wer darf mit wem?" und "nicht alles was erlaubt ist, ist auch gut".
Kurz wird auf die Versicherungen eingegangen und den Sonderurlaub, sowie die derzeit wichtigsten Gesetze wie das Jugendschutzgesetz (Stand April 2003), sowie das Sexualstrafrecht (Stand April 2004) in der Übersicht dargestellt. Alle anderen Gesetze befinden sich in dem nachfolgenden Texten und beinhalten den Stand ebenfalls wie im April 2004 gültig.
Wir haben noch ein paar ergänzende Seiten zum Thema:
Um diese Themen wird kein(e) Jugendleiter(In) drum rum kommen. Wer keine klare Position vertritt, der/die "geht unter" und leicht kann es in einem Fiasko enden.
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