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Das Sexualstrafrecht dient dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und schützt insbesondere Kinder und Jugendliche vor Missbrauch, Ausbeutung und Gewalt. Da der Gesetzgeber die Strafvorschriften in den letzten Jahren – insbesondere zum Schutz im digitalen Raum und bei kinderpornografischen Inhalten – massiv verschärft hat, ist der Blick in den aktuellen, offiziellen Wortlaut der Paragraphen unerlässlich.
An dieser Stelle wurden immer die kompletten Texte zum Sexualstrafrecht aufgeführt. Aber da sich die Gesetzestexte mit der Zeit ändern und nicht alle Anpassungen zeitnah umgesetzt werden können, wird nun stattdessen auf die einschlägigen Gesetzestexte zum Sexualstrafrecht im Internet verwiesen. Diese werden vom Bundesamt der Justiz herausgegeben und aktuell gehalten.
Um zu gewährleisten, dass du immer mit der rechtlich gültigen und tagesaktuellen Fassung arbeitest, bieten wir an dieser Stelle keine statischen Kopien der Gesetzestexte mehr an. Die amtlichen und stets aktualisierten Gesetzestexte findest du direkt beim Bundesministerium der Justiz:
Gesetze im Internet: Strafgesetzbuch (StGB) – Dreizehnter Abschnitt
Hier findest du alle relevanten Paragraphen von § 174 bis § 184l im tagesaktuellen Originalwortlaut. Du musst da ein wenig nach unten scrollen um zu den § 174 bis §184 zu gelangen.
Oder aber starte mit dem ersten Paragraphen §174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und klicke dann weiter zum nächsten Paragraphen.)
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